Grundförderung
Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe beträgt die Grundförderung weiterhin 30 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten.
Der Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe wird auch unter den neuen Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt. Welche Zuschüsse möglich sind, hängt unter anderem von der Nutzung der Immobilie, dem Haushaltseinkommen und der vorhandenen Heizung ab.
Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und möglichen Bonusförderungen. Die einzelnen Bestandteile können miteinander kombiniert werden, unterliegen jedoch einer Förderobergrenze.
Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe beträgt die Grundförderung weiterhin 30 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten.
Selbstnutzende Eigentümer können beim Austausch bestimmter funktionsfähiger Altanlagen zusätzlich 16 Prozent erhalten.
Je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen sind zusätzlich 10, 30 oder 40 Prozent möglich.
Der Klimageschwindigkeitsbonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden. Die alte Anlage muss funktionsfähig sein und nach dem Austausch fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Grenze mit minderjährigem Kind | Einkommensbonus |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | bis 40.000 € | 40 % |
| 30.001 € bis 40.000 € | 40.001 € bis 50.000 € | 30 % |
| 40.001 € bis 50.000 € | 50.001 € bis 60.000 € | 10 % |
| über 50.000 € | über 60.000 € | kein Einkommensbonus |
Die Förderung wird nicht automatisch auf die gesamten tatsächlichen Projektkosten berechnet. Für Wohngebäude gelten abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten festgelegte Höchstbeträge.
| Wohneinheit | Maximal berücksichtigungsfähige Kosten | Entwicklung |
|---|---|---|
| Erste Wohneinheit | 28.000 € | Ab Februar 2027 halbjährlich 750 € weniger |
| Zweite bis sechste Wohneinheit | jeweils 15.000 € | Zusätzlich zur ersten Wohneinheit |
| Ab der siebten Wohneinheit | jeweils 8.000 € | Zusätzlich zu den vorherigen Wohneinheiten |
Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus können kombiniert werden. Die Summe wird jedoch begrenzt.
Für eine Wohneinheit können grundsätzlich maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
Bei Selbstnutzung und einem besonders niedrigen zu versteuernden Haushaltseinkommen kann die Obergrenze bis zu 80 Prozent betragen.
Der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen zum 21. Juli 2026.
Die Förderfähigkeit sollte immer vor Beginn der eigentlichen Arbeiten geprüft werden. Wagner unterstützt Sie bei der technischen Planung und den für das Angebot erforderlichen Angaben.
Bestehende Heizung, Gebäude und Wärmebedarf fachlich prüfen lassen.
Passendes System auswählen und die voraussichtlichen Kosten ermitteln.
Erforderliche Bestätigung zum Antrag und Vertragsunterlagen vorbereiten.
Förderantrag vor dem Beginn der tatsächlichen Arbeiten bei der KfW stellen.
Wärmepumpe nach der Förderzusage fachgerecht installieren und Nachweise einreichen.
Ein selbstnutzender Eigentümer investiert 22.000 Euro in eine förderfähige Wärmepumpe. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt 28.000 Euro und die ausgetauschte Heizung erfüllt die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus.
Die rechnerische Summe der Förderbausteine liegt bei 86 Prozent. Aufgrund der geltenden Obergrenze wird sie in diesem Beispiel auf 80 Prozent begrenzt.
Die Grundförderung beträgt ab dem 21. Juli 2026 weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die reguläre Förderobergrenze beträgt 70 Prozent. Bei selbstnutzenden Eigentümern mit besonders niedrigem zu versteuernden Haushaltseinkommen sind bis zu 80 Prozent möglich.
Der Bonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer, die eine geeignete funktionsfähige Altanlage austauschen und fachgerecht demontieren sowie entsorgen lassen.
Nein. Die Wärmepumpe und die Ausführung müssen die geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. Die konkrete Förderfähigkeit sollte deshalb vor der Beauftragung geprüft werden.
Ja. Die Förderunterlagen und die vertraglichen Bedingungen müssen vor Beginn der tatsächlichen Umsetzung korrekt vorbereitet und der Antrag rechtzeitig eingereicht werden.
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich um 750 Euro. Gleichzeitig reduziert sich der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um vier Prozentpunkte.
Für das erste Quartal 2027 ist eine neue Differenzierung nach dem Produktions- beziehungsweise Fertigungsort der Wärmepumpe angekündigt. Die konkreten Voraussetzungen müssen nach Veröffentlichung der endgültigen Regelungen erneut geprüft werden.
Nutzen Sie den unverbindlichen Förderrechner oder lassen Sie Ihr Projekt persönlich von Wagner in Döbeln prüfen.

Berechnen Sie mit wenigen Angaben eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer möglichen Wärmepumpen-Förderung.