Wärmepumpen-Förderung

Wärmepumpen-Förderung ab dem 21. Juli 2026

Neue Bedingungen ab dem 21. Juli 2026

Staatliche Unterstützung beim Umstieg auf eine Wärmepumpe

Der Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe wird auch unter den neuen Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt. Welche Zuschüsse möglich sind, hängt unter anderem von der Nutzung der Immobilie, dem Haushaltseinkommen und der vorhandenen Heizung ab.

Aktueller Stand: Die neuen Förderbedingungen gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Bereits bewilligte Förderanträge bleiben von der Umstellung grundsätzlich unberührt.
30 % Grundförderung für eine förderfähige Wärmepumpe
16 % möglicher Klimageschwindigkeitsbonus
40 % maximaler Einkommensbonus
80 % maximaler Fördersatz bei besonders niedrigem Einkommen
Förderbausteine

Wie setzt sich die Wärmepumpen-Förderung zusammen?

Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und möglichen Bonusförderungen. Die einzelnen Bestandteile können miteinander kombiniert werden, unterliegen jedoch einer Förderobergrenze.

30

Grundförderung

Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe beträgt die Grundförderung weiterhin 30 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten.

16

Klimageschwindigkeitsbonus

Selbstnutzende Eigentümer können beim Austausch bestimmter funktionsfähiger Altanlagen zusätzlich 16 Prozent erhalten.

+

Einkommensbonus

Je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen sind zusätzlich 10, 30 oder 40 Prozent möglich.

Klimageschwindigkeitsbonus

Wann sind zusätzliche 16 Prozent möglich?

Der Klimageschwindigkeitsbonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden. Die alte Anlage muss funktionsfähig sein und nach dem Austausch fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

  • Ölheizung – unabhängig vom Alter
  • Kohleheizung – unabhängig vom Alter
  • Nachtspeicherheizung – unabhängig vom Alter
  • Gas-Etagenheizung – unabhängig vom Alter
  • Gasheizung – mindestens 20 Jahre alt
  • Biomasseheizung – mindestens 20 Jahre alt
16 % ab dem 21. Juli 2026. Ab Februar 2027 sinkt der Bonus halbjährlich um vier Prozentpunkte.
Einkommensbonus

Zusätzliche Förderung abhängig vom Haushaltseinkommen

Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Grenze mit minderjährigem Kind Einkommensbonus
bis 30.000 € bis 40.000 € 40 %
30.001 € bis 40.000 € 40.001 € bis 50.000 € 30 %
40.001 € bis 50.000 € 50.001 € bis 60.000 € 10 %
über 50.000 € über 60.000 € kein Einkommensbonus
Förderfähige Kosten

Welche Investitionskosten werden berücksichtigt?

Die Förderung wird nicht automatisch auf die gesamten tatsächlichen Projektkosten berechnet. Für Wohngebäude gelten abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten festgelegte Höchstbeträge.

Wohneinheit Maximal berücksichtigungsfähige Kosten Entwicklung
Erste Wohneinheit 28.000 € Ab Februar 2027 halbjährlich 750 € weniger
Zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 € Zusätzlich zur ersten Wohneinheit
Ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 € Zusätzlich zu den vorherigen Wohneinheiten
Förderobergrenze

Maximal 70 oder 80 Prozent Gesamtförderung

Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus können kombiniert werden. Die Summe wird jedoch begrenzt.

70

Reguläre Obergrenze

Für eine Wohneinheit können grundsätzlich maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

80

Erhöhte Obergrenze

Bei Selbstnutzung und einem besonders niedrigen zu versteuernden Haushaltseinkommen kann die Obergrenze bis zu 80 Prozent betragen.

0

Entfallende Zuschüsse

Der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen zum 21. Juli 2026.

Antragstellung

Der richtige Ablauf für die Wärmepumpen-Förderung

Die Förderfähigkeit sollte immer vor Beginn der eigentlichen Arbeiten geprüft werden. Wagner unterstützt Sie bei der technischen Planung und den für das Angebot erforderlichen Angaben.

Beratung

Bestehende Heizung, Gebäude und Wärmebedarf fachlich prüfen lassen.

Wärmepumpe planen

Passendes System auswählen und die voraussichtlichen Kosten ermitteln.

Unterlagen erstellen

Erforderliche Bestätigung zum Antrag und Vertragsunterlagen vorbereiten.

Antrag einreichen

Förderantrag vor dem Beginn der tatsächlichen Arbeiten bei der KfW stellen.

Umsetzung

Wärmepumpe nach der Förderzusage fachgerecht installieren und Nachweise einreichen.

Rechenbeispiel

So kann eine Förderung von 17.600 Euro entstehen

Ein selbstnutzender Eigentümer investiert 22.000 Euro in eine förderfähige Wärmepumpe. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt 28.000 Euro und die ausgetauschte Heizung erfüllt die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus.

Grundförderung 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus 16 %
Einkommensbonus 40 %
Nach Förderdeckelung 17.600 €

Die rechnerische Summe der Förderbausteine liegt bei 86 Prozent. Aufgrund der geltenden Obergrenze wird sie in diesem Beispiel auf 80 Prozent begrenzt.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Wärmepumpen-Förderung

Wie hoch ist die Grundförderung für eine Wärmepumpe?

Die Grundförderung beträgt ab dem 21. Juli 2026 weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Wie hoch kann die gesamte Förderung ausfallen?

Die reguläre Förderobergrenze beträgt 70 Prozent. Bei selbstnutzenden Eigentümern mit besonders niedrigem zu versteuernden Haushaltseinkommen sind bis zu 80 Prozent möglich.

Wer kann den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten?

Der Bonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer, die eine geeignete funktionsfähige Altanlage austauschen und fachgerecht demontieren sowie entsorgen lassen.

Wird jede Wärmepumpe automatisch gefördert?

Nein. Die Wärmepumpe und die Ausführung müssen die geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. Die konkrete Förderfähigkeit sollte deshalb vor der Beauftragung geprüft werden.

Muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden?

Ja. Die Förderunterlagen und die vertraglichen Bedingungen müssen vor Beginn der tatsächlichen Umsetzung korrekt vorbereitet und der Antrag rechtzeitig eingereicht werden.

Was ändert sich ab Februar 2027?

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich um 750 Euro. Gleichzeitig reduziert sich der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um vier Prozentpunkte.

Was ist der geplante Wertschöpfungsbonus?

Für das erste Quartal 2027 ist eine neue Differenzierung nach dem Produktions- beziehungsweise Fertigungsort der Wärmepumpe angekündigt. Die konkreten Voraussetzungen müssen nach Veröffentlichung der endgültigen Regelungen erneut geprüft werden.

Wie hoch könnte Ihre Wärmepumpen-Förderung ausfallen?

Nutzen Sie den unverbindlichen Förderrechner oder lassen Sie Ihr Projekt persönlich von Wagner in Döbeln prüfen.

Berechnen Sie mit wenigen Angaben eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer möglichen Wärmepumpen-Förderung.

30 % Grundförderung
bis 80 % Gesamtförderung